Masern-Impfpflicht kommt ab März 2020 – Wer die Impfung verweigert, dem drohen Sanktionen

Ab März 2020 soll nach neuen Plänen der Bundesregierung eine allgemeine Masern-Impfpflicht gelten. Wer die Impfung verweigert, dem drohen Sanktionen. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf in Kürze beschließen.

Quelle: Anno Fricke / aerztezeitung.de




BERLIN. Die Bundesregierung plant eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern. Gelten soll sie ab März 2020, also rechtzeitig vor Beginn des dann folgenden Schuljahres. Voraussichtlich am 17. Juli will das Bundeskabinett die Vorlage beraten und beschließen.

Das geht aus dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die Impfpflicht ist mit Sanktionen belegt. Die Gesundheitsämter sollen Verstöße mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro ahnden können. Das hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Vorstellung eines ersten Entwurfs im Mai bereits herausgestrichen.

Auch indirekte Sanktionen geplant

Nach wie vor gilt:
Kinder in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen und sonstigen Ausbildungsstätten sollten geimpft sein.

Gleiches gilt für jedwedes Personal in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, zudem auch für Küchen- und Reinigungskräfte sowie ehrenamtliche Helfer. Auch in Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften soll die Impfpflicht durchgesetzt werden.

Der Entwurf verweist darauf, dass es sich dabei nicht um eine „durch unmittelbaren Zwang durchsetzbare Pflicht“ handele. Die Sanktion erfolgt eher indirekt: So sollen in Gemeinschaftseinrichtungen ungeimpfte Personen nicht mehr aufgenommen werden dürfen.

Desgleichen gilt für Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer, Betreuer und weiteres Personal, das ohne Nachweis der Masernimpfung dort nicht mehr beschäftigt werden soll.

Eine Ausnahme soll bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gemacht werden: Sie können wegen der geltenden Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen, ihre Eltern aber mit Bußen belegt werden.

Impfaufklärung wird gestärkt

Die Impfpflicht soll auch gelten, wenn ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln, manchmal auch gegen Windpocken zur Verfügung stehen.

Das Gesetz soll zudem klarstellen, dass jeder Arzt – gleich welcher Fachrichtung – Schutzimpfungen vornehmen darf. Das wird auch in den Weiterbildungsordnungen der Kammern in der Regel so gesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Impfaufklärung und der statistischen Grundlagen.

Dafür werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, das Robert Koch-Institut regelmäßig zu informieren, wie Schutzimpfungen in Anspruch genommen werden und welche Effekte sie erzielen.




Masern in Zahlen

420 Masernfälle hat das Robert Koch-Institut (RKI) bis Ende Mai 2019 registriert. 543 Fälle hatte das RKI im gesamten Jahr 2018 gezählt (siehe nachfolgende Grafik).

Ab 80 Fällen pro Jahr, also etwa einem Fall auf eine Million Einwohner, gälten die Masern hierzulande als ausgerottet.

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Hans Tolzin bietet unsicheren und kritischen Eltern alle Informationen, die sie für ihre persönliche Impfentscheidung benötigen… hier >>>


Die Masern-Lüge:

Angelika Müller (vorm. Kögel-Schauz) legt in ihrem Vortrag dar, welche wissenschaftliche Ansprüche man an eine Masern-Impfung stellen müsste — und wie die Wirklichkeit aussieht.

Was ImpfSCHUTZ genau bedeutet, ist nicht definiert.

Niemand weiß genau, wie hoch der Antikörpertiter sein muss, um einen Immunschutz zu garantieren. Die angegebenen Grenzwerte sind mehr oder weniger willkürlich.

Die Referentin erklärt, was der Unterschied zwischen „direktem“ und „indirektem“ Immunschutz ist und welche Rolle dieser „kleine“ Unterschied z. B. für die offizielle Masern-Ausrottungspolitik der WHO spielt. Siehe auch das Buch „Die Masern-Lüge“ von Hans U. P. Tolzin


 


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