Wertlos: Das Widerstandsrecht des Grundgesetzes

In der letzten Zeit liest man immer wieder in den sozialen Netzwerken Kommentare von Leuten, die angesichts der Entwicklungen des Jahres 2015 das Widerstandsrecht des Grundgesetzes beschwören. Sie meinen, weil die Bundesregierung das Recht bricht, hätten sie das Recht auf straffreien und legalen Widerstand. Das ist nicht nur falsch, sondern ein gefährlicher Irrglaube.

Widerstand

Konkret geht es um den Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Es handelt sich dabei um ein Rechtskonstrukt, das auf dem Naturrecht beruht, wie etliche andere Artikel im Grundgesetz. So einfach, wie sich der Artikel liest, ist er aber nicht zu verstehen. Was ist mit „diese Ordnung“ gemeint? Es geht nicht um irgendwelche Gesetze, sondern um die Grundlagen der demokratischen Verfasstheit dieses Landes, also Menschenwürde, Menschenrechte, Bestand der Bundesländer, Gewaltenteilung, Volkssouveränität, Demokratieprinzip etc.

Diese Ordnung muss der Staat beseitigen wollen. Der Bundestag müsste also z.B. die Menschenrechte abschaffen oder es wird alle Staatsgewalt auf die Bundeskanzlerin übertragen, wohlgemerkt formell und per Rechtsakt. Nicht informell und heimlich. Das wäre schwer nachzuweisen, schon gar nicht im Vorfeld, wenn es noch was nützt. Es darf auch nicht nur eine einzige Verfassungsverletzung sein, sondern es muss ein Generalangriff sein. Ein Beispiel: Bundestag und Bundesrat beschließen mit Zweidrittelmehrheit die Abschaffung der Bundesländer, die Entmachtung des Parlaments und die Übertragung der gesamten Staatsgewalt auf die Bundesregierung. Darüber hinaus werden die Menschenrechte und die freien Wahlen abgeschafft. Das wäre so ein Groß-Angriff auf die gesamte Ordnung. Kurz gesagt, es müsste ein Staatsstreich stattfinden. Dagegen könnte man dann vorgehen und zwar schon im Vorfeld, nicht erst nach dem Beschluss. Ein solches Radikalszenario ist sehr unrealistisch, kaum eine Regierung wird sich eine solche formale Blöße geben.

Vorgehen müsste man dann auch stufenweise, d.h. erst den gesamten Rechtsweg ausschöpfen, danach Demonstrationen, Sitzblockaden usw. Die Beweislast liegt bei den Widerständlern. Im Idealfall diskutiert also die Bundesregierung ein halbes Jahr lang die Einführung einer Diktatur. In der Zwischenzeit können die Widerständler vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und am Ende verkündet dieses Gericht, dass jetzt das Widerstandsrecht gilt. Dann wäre man als Widerständler fein raus. Wie realitätsnah ein solches Szenario ist, mag jeder für sich beurteilen.

Falls die Diktatur schon errichtet ist, dann ist die Sache klar. Die Straffreiheitsgarantie des Grundgesetzes nützt einem in diesem Fall aber gar nichts. Da ist man dann in der gleichen Lage, wie jeder Widerstand gegen eine Diktatur überall auf der Welt. Man kämpft unter Einsatz seines Lebens im Zustand der Illegalität. Man könnte dann nur hoffen, dass einige Einheiten der Bundeswehr oder der Polizei sich auch noch dem Grundgesetz verpflichtet fühlen. Nach dem Sieg über die Diktatur wären laut Grundgesetz alle begangenen illegalen Akte zur Wiederherstellung der Verfassung straflos. Schöne Sache, das wäre aber ohnehin der Fall. Wer bestraft denn Widerständler gegen die Diktatur, wenn die Demokratie wiederhergestellt ist? Niemand natürlich, denn dann gilt ja wieder ein anderes System. Auch hier drückt der Grundgesetzartikel eine Banalität aus, dafür brauchte es keine Rechtsvorschrift.

Man sieht also, dieses Widerstandsrecht des Grundgesetzes liest sich schön, ist aber ein reines Theoriekonstrukt ohne Praxistauglichkeit. Man muss erst einmal rechtlich beweisen, dass z.B. die Masseneinwanderung nach Deutschland verfassungswidrig ist. Selbst wenn das gelänge, müsste man danach beweisen, dass es sich dabei um einen Generalangriff auf die gesamte Grundrechtsordnung handelt. Erst dann und wenn keine andere Abhilfe mehr möglich ist, der Weg über die Gerichte zum Beispiel, greift das Widerstandsrecht. Ein aussichtsloses Unterfangen. In der Praxis ist es bei uns so wie in anderen Staaten auch. Der Staat ist erst einmal im Recht und wenn ein Staatsstreich stattfindet, dann kann der Bürger handeln, wenn er sein eigenes Leben riskieren will. In der Realität nützt der Widerstandsartikel des Grundgesetzes gar nichts. Er schafft höchstens eine ethische Legitimation, die aber durch das Naturrecht ohnehin gegeben wäre.

Allure bedankt sich bei der Quelle von: Christian Weilmeier

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