Zu schnelles Fahren wird teurer – Neuer Bußgeldkatalog – Was Sie jetzt wissen sollten !!

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, der muss mit einem Bußgeld, Punkten oder sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

Mit der StVO-Novelle werden die Strafen sogar noch strenger.

AUTO BILD erklärt den Bußgeldkatalog zum Thema Geschwindigkeit!

Wer mit dem Auto zu schnell gefahren ist und dabei erwischt wurde, der muss künftig mit noch strengeren Sanktionen rechnen. Das hat der Bundesrat in der StVO-Novelle am 14. Februar 2020 beschlossen.
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Die Bußgelder wurden erhöht, es gibt früher Punkte, und auch ein Fahrverbot droht nun schon eher.
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Ab innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h muss man bereits für einen Monat den Führerschein abgeben – egal ob Wiederholungstäter oder nicht. Zuvor galt ein einmonatiges Fahrverbot erst ab 26 km/h und auch nur, wenn dies innerhalb eines Jahres bereits die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h war.
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Wie hoch die Strafe ausfällt, ist vor allem davon abhängig, wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung war. Aber es zählt auch, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden oder beispielsweise in einer Spielstraße, in der besondere Geschwindigkeitsregeln gelten. Aktuell gelten jedoch noch die alten Grenzen. Wann genau die neue StVO in Kraft tritt, steht noch nicht fest. AUTO BILD hat alle Infos zum Thema Bußgeldkatalog Geschwindigkeit!

Bußgeldkatalog: Verwarnungs- und Bußgeld

Ob nach dem Tempoverstoß ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig wird,
richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung:
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Verwarnungsgeld: Eine Verwarnung wird angeordnet, wenn eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Zum Beispiel bei Parkverstößen oder bei Geschwindigkeitsverstößen bis 20 km/h bzw. ab 15 km/h nach der neuen StVO. Das Verwarnungsgeld liegt zwischen fünf und maximal 55 Euro. Anders als beim Bußgeldverfahren entsteht hier kein Verwaltungsaufwand und somit fallen keine zusätzlichen Kosten an, die dem Fahrer in Rechnung gestellt werden können.
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Bußgeld: Mit einem Bußgeld werden in Deutschland Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geahndet, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bevor allerdings ein Bußgeld verhängt wird, muss die Behörde ein Bußgeldverfahren eröffnen. Wie hoch das Bußgeld ist, steht im Bußgeldkatalog. Das Bußgeld kann zwischen fünf und 1000 Euro betragen. Über das Bußgeld wird der Täter per Bußgeldbescheid informiert. Innerhalb von zwei Wochen kann dagegen Einspruch erhoben werden.
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Zu schnell gefahren: innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (aktuelle Strafen)
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  • Bis 10 km/h: 15 Euro Verwarnungsgeld
  • 11-15 km/h: 25 Euro Verwarnungsgeld
  • 16-20 km/h: 35 Euro Verwarnungsgeld
  • 21-25 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
  • 31-40 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbote
  • 61-70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
*) Wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (StVO-Novelle, Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest)
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  • Bis 10 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
  •  11-15 km/h: 50 Euro Verwarnungsgeld
  •  16-20 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  •  21-25 km/h: 80 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  •  26-30 km/h: 100 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  •  31-40 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  •  41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  •  51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbote
  •  61-70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  •  über 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Regelung für Wiederholungstäter entfällt.

Zu schnell gefahren: außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (aktuelle Strafen)
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  • Bis 10 km/h: 10 Euro Verwarnungsgeld
  • 11-15 km/h: 20 Euro Verwarnungsgeld
  • 16-20 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
  • 21-25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
  • 31-40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
  • 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
*) Wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde
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Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (StVO-Novelle, Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht fest)
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– Bis 10 km/h: 20 Euro Verwarnungsgeld
– 11-15 km/h: 40 Euro Verwarnungsgeld
– 16-20 km/h: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
– 21-25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
– 26-30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 31-40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 61-70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
– über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Regelung für Wiederholungstäter entfällt.

Besondere Geschwindigkeitsverstöße:
Bußgeld und Punkte

Besondere Geschwindigkeitsverstöße (Stand: März 2020)
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  •  Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw): 20 Euro Verwarnungsgeld
  • Geschwindigkeit trotz Bahnübergang, besonderen Straßenverhältnissen oder schlechter Sicht nicht angepasst: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Geschwindigkeit trotz Bahnübergang, besonderen Straßenverhältnissen oder schlechter Sicht nicht angepasst mit Gefährdung: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Geschwindigkeit trotz Bahnübergang, besonderen Straßenverhältnissen oder schlechter Sicht nicht angepasst, mit Sachbeschädigung: 145 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen durch zu hohes Tempo gefährdet, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
  • Ohne Grund zu langsam gefahren, dadurch Behinderung des reibungslosen Verkehrsflusses: 20 Euro Verwarnungsgeld
  • Radarwarner oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

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Wiederholt zu schnell gefahren

Bisher gilt die Regel: Wenn ein Autofahrer innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht, gilt er als Wiederholungstäter. In diesem Fall erhält der Fahrer einen Monat Fahrverbot. Wenn die neue Geschwindigkeitsübertretung bereits ein Fahrverbot vorsieht, werden beide Fahrverbote addiert. Diese Wiederholungstäter-Regel entfällt mit der StVO-Novelle. Auch als Ersttäter gibt es jetzt sofort ein Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung:
Das droht Fahranfängern

Während der Probezeit stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Verkehrsverstöße haben für sie schwerere Konsequenzen. Neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog können bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch Probezeitmaßnahmen verhängt werden. Wer das vorgeschriebene Tempo nicht einhält, der begeht einen sogenannten A-Verstoß.
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Die Probezeit kann dann auf vier Jahre verlängert werden. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet, für das 300 bis 400 Euro fällig werden. Doch nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung hat schwerwiegende Konsequenzen. Bleibt die Überschreitung im Bereich des Verwarnungsgeldes, gilt sie noch nicht als A-Verstoß.
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Probezeitverlängerung droht erst ab 21 km/h bzw. ab 15 km/h (StVO-Novelle) über Tempolimit. Bei einem zweiten A-Verstoß werden die Fahranfänger verwarnt und erhalten eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Wird zum dritten Mal gegen eine Vorgabe verstoßen, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Ist zu schnelles Autofahren in Notfällen erlaubt?

Es gibt im Ordnungswidrigkeitengesetz den Paragraf Nummer 16 (“Rechtfertigender Notstand”). Der besagt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.

Somit kann in einigen Fällen ein Verschulden ausbleiben, und die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht geahndet werden.

Doch wann liegt solch ein rechtfertigender Notstand vor? Eine Grundvoraussetzung ist, dass andere nicht unverhältnismäßig gefährdet werden und dass, die Gefahr hätte nicht hätte abgewendet werden können. Werdende Eltern, die aufgrund eines Notfalls ein Tempolimit überschreiten, können aber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass sie straffrei bleiben. Hier entscheidet der Einzelfall.

Was ist mit kranken Tieren?

Der Notstandsparagraf gilt bei Tieren meistens nicht. Bereits mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs wichtiger ist als das Leben oder die Gesundheit eines Tieres. Wer in solch einer Situation zu schnell Auto fährt, hat lediglich die Möglichkeit, Bußgeld, Punkte und Dauer des Fahrverbots zu reduzieren.

Quelle: www.autobild.de

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