Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, der muss mit einem Bußgeld, Punkten oder sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
Mit der StVO-Novelle werden die Strafen sogar noch strenger.
AUTO BILD erklärt den Bußgeldkatalog zum Thema Geschwindigkeit!
Bußgeldkatalog: Verwarnungs- und Bußgeld
richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung:
Zu schnell gefahren: innerorts
- Bis 10 km/h: 15 Euro Verwarnungsgeld
- 11-15 km/h: 25 Euro Verwarnungsgeld
- 16-20 km/h: 35 Euro Verwarnungsgeld
- 21-25 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26-30 km/h: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 31-40 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbote
- 61-70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Bis 10 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
- 11-15 km/h: 50 Euro Verwarnungsgeld
- 16-20 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 21-25 km/h: 80 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 26-30 km/h: 100 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31-40 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbote
- 61-70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Zu schnell gefahren: außerorts
- Bis 10 km/h: 10 Euro Verwarnungsgeld
- 11-15 km/h: 20 Euro Verwarnungsgeld
- 16-20 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
- 21-25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26-30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 31-40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot*
- 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61-70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
– 11-15 km/h: 40 Euro Verwarnungsgeld
– 16-20 km/h: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
– 21-25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
– 26-30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 31-40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
– 61-70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
– über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Besondere Geschwindigkeitsverstöße:
Bußgeld und Punkte
- Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw): 20 Euro Verwarnungsgeld
- Geschwindigkeit trotz Bahnübergang, besonderen Straßenverhältnissen oder schlechter Sicht nicht angepasst: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Geschwindigkeit trotz Bahnübergang, besonderen Straßenverhältnissen oder schlechter Sicht nicht angepasst mit Gefährdung: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Geschwindigkeit trotz Bahnübergang, besonderen Straßenverhältnissen oder schlechter Sicht nicht angepasst, mit Sachbeschädigung: 145 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen durch zu hohes Tempo gefährdet, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Ohne Grund zu langsam gefahren, dadurch Behinderung des reibungslosen Verkehrsflusses: 20 Euro Verwarnungsgeld
- Radarwarner oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
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Wiederholt zu schnell gefahren
Geschwindigkeitsüberschreitung:
Das droht Fahranfängern
Ist zu schnelles Autofahren in Notfällen erlaubt?
Es gibt im Ordnungswidrigkeitengesetz den Paragraf Nummer 16 („Rechtfertigender Notstand“). Der besagt: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.
Somit kann in einigen Fällen ein Verschulden ausbleiben, und die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht geahndet werden.
Doch wann liegt solch ein rechtfertigender Notstand vor? Eine Grundvoraussetzung ist, dass andere nicht unverhältnismäßig gefährdet werden und dass, die Gefahr hätte nicht hätte abgewendet werden können. Werdende Eltern, die aufgrund eines Notfalls ein Tempolimit überschreiten, können aber nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass sie straffrei bleiben. Hier entscheidet der Einzelfall.
Was ist mit kranken Tieren?
Der Notstandsparagraf gilt bei Tieren meistens nicht. Bereits mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs wichtiger ist als das Leben oder die Gesundheit eines Tieres. Wer in solch einer Situation zu schnell Auto fährt, hat lediglich die Möglichkeit, Bußgeld, Punkte und Dauer des Fahrverbots zu reduzieren.
Quelle: www.autobild.de
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