Am 14. November 2019 wurde die verklärend “Masernschutzgesetz” genannte Impfpflicht vom Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat gebilligt. Schenkt man den Politikeraussagen und der medialen Darstellung Glauben, wurde dies aufgrund der kurzfristig zunehmenden Masernfälle und den WHO-Zielvorgaben recht zügig veranlasst.
Aber ist dem wirklich so?
Wie sagte einst der ehemalige US-Präsident Franklin D. Roosevelt
( 32. Prädident der Vereinigten Staaten ) :
Schon während der Diskussion um die Masernimpfpflicht begrüßte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Thomas Fischbach, im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) am 18. Oktober 2019 noch vor der ersten Lesung im Bundestag “das Vorhaben, eine Impfpflicht einzuführen“. Forderte aber gleichzeitig “auch Impfungen gegen andere Krankheiten vorzuschreiben“, sowie ein automatisches Impf-Überwachungssystem einzuführen. Für impfkritische Mediziner fordert er harte Strafen und Sanktionen, “bis hin zur Aberkennung der Approbation“.
Schaut man sich allerdings die Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. an – dessen Präsident Fischbach ist – sieht das ganz anders aus.
In Heft 3-2018 ist auf Seite 83 bezüglich dem Koalitionsvertrag der “GroKo” zu lesen:
Strippenzieher im Hintergrund
- dass die Ärztekammern prüfen sollen, ob berufsrechtliche Schritte gegen nicht impfende Ärzte eingeleitet werden können
- dass die Länderministerien die notwendigen Rechtsbestimmungen erlassen sollen, damit in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nur Kinder aufgenommen werden dürfen, die einen vollständigen Impfstatus aufweisen. Zitat aus dem Beschluß: “keine altersgerechte Impfung – kein Kindergartenplatz und kein Gymnasienbesuch“
- dass die zuständigen Ministerien der Bundesländer dafür sorgen sollen, eine vollständig erfolgte Durchimpfung von Säuglingen und Kleinkindern entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Voraussetzung für die Aufnahme in Kinderkrippen und Kindergärten zu machen und diese in dem künftigen Präventionsgesetz gesetzlich zu verankern.
Schon dass daraufhin für die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte erstellte Gutachten von Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck offenbart, dass diese Forderungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Diese verstoßen gegen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und sowohl gegen die Wissenschaftsfreiheit, wie auch die Therapiefreiheit des Arztes.
Die besagt, dass kein Arzt zu einer seinem ärztlichen Gewissen widersprechenden Behandlungsmethode gezwungen werden kann.
Ferner wird in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass der Deutsche Ärztetag die Hauptversammlung der Bundesärztekammer ist. Dies ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Ärztekammern und lediglich privatrechtlich als nicht rechtsfähiger Verein organisiert. Öffentliche Aufgaben nimmt sie nicht wahr und ihre Beschlüsse sind für niemanden bindend.
Aber wie man heute sieht, funktioniert die Lobbyarbeit. Seither mehr als 15 Jahren werden vom BVKJ die Forderungen nach Impfpflicht für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, ein elektronisches Impfregister sowie Sanktionen für nicht impfende Ärzte gebetsmühlenhaft wiederholt und Kritiker gemaßregelt.
Verschiedene Institutionen – gleiche Basis
Auch beim 122. Deutsche Ärztetag 2019 wieder die immer etwas weitergehenden Forderungen:
Diesmal ein lückenloser Impfschutz von Kindern und Erwachsenen, sowie alle im medizinischen und erzieherischen Bereich tätigen nach STIKO-Empfehlung durchzuimpfen – inklusive aller Studierenden und Auszubildenden. Dass der Gesetzgeber dies durch “entsprechende Regelungen sicherzustellen” hat und die Betriebsärzte in diesem Sinne auf die Arbeitnehmer einwirken.
Ganz aktuell fordert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.” – das ist der Dachverband der Kinder- und Jugendmedizinischen Gesellschaften, zu der auch der BVKJ gehört – erneut “einen vollständigen Impfschutz als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen“.
Und unterstellt Eltern, die sich gegen das Impfen ihres Kindes entscheiden, mangelnde elterliches Sorge. Bei der “das Familiengericht Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr” zum Wohl des Kindes treffen muss.
Welch Hohn für die Eltern von Kindern mit Impfschäden! Mit keiner Silbe wird darauf eingegangen, dass die Sorgen und Bedenken der Eltern aufgrund der mit der Impfung verbunden Risiken und Nebenwirkungen mehr als angebracht sind.
Auch kein Ton davon, dass es auch international KEINEN Konsens über die Wirksamkeit und Nützlichkeit des Impfens gibt. Statt dessen wird gefordert, dass sich ALLE entgegen der grundgesetzlich garantierten Rechte nach der nicht ganz uneigennützigen Ideologie des DAKJ zu richten haben. Schließlich sind Impfungen eine der lukrativen Einnahmequellen der rund 12.000 Kinder- und Jugendärzte des BVKJ, der den Vorstand des DAKJ stellt. Und das ist der bereits oben zitierte Dr. Fischbach. Der übrigens wegen der Gesundheitsgefährdung der Kinder auch ein Werbeverbot für Milchschnitten und “Kein Handy vor elf Jahren!” fordert (NOZ). Aber die Schäden und Gefahren durch das Impfen ignorieren. Dass auch der Dr. Fischbach finanzielle Zuwendungen von Impfstoffherstellern erhalten hat, hat natürlich nichts mit seinem Engagement für das Impfen zu tun. Ein Schelm, wer so etwas denkt.
Fazit
Die Impfpflicht war KEINE “Erfindung” von BundesGesundheitsMinister Spahn, sondern wurde von langer Hand geplant und unter anderem von den Kinder- und Jugendärzte-Verbänden durch entsprechende Lobbyarbeit bewirkt. Die dabei offenbarte Hartnäckigkeit lässt erahnen, dass sich diese Lobbyisten mit der jetzt kommenden Masernimpfpflicht nicht zufrieden geben und so lange weiter machen, bis eine globale Impfpflicht für alle und eine Sanktionierung der impfkritischen Ärzte statt findet. Sofern diesem Treiben nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird.
- Jeder Arzt sollte sich kritisch fragen, ob er solchen Vereinigungen angehören will und wenn ja, ob er guten Gewissens deren Forderungen wie “keine altersgerechte Impfung – kein Kindergartenplatz und kein Gymnasienbesuch” mittragen kann.
In der DDR durften Systemkritiker nicht studieren und wir haben uns über das Regime beschwert. Und jetzt sollen wir uns die totalitären Konformitätsträume einer private Vereinigung aufzwingen lassen?
Das geht gegen unser aller Freiheit und ist nicht tolerierbar! Ein weiterer Grund, Freunde und Bekannte über diese Zusammenhänge und Vorkommnisse zu informieren. Zum Beispiel durch Weiterleiten dieses Beitrags oder unsere Mitmachaktion. Damit wir auch morgen noch unabhängige Ärzte und nicht nur Pharmalakaien in weißen Kitteln haben.
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Was wissen wir wirklich
über Internet, über Strahlung, über Ablenkung?
In der Regel werden jedem Schwerverletzten bis zu 8 Organe entnommen, so Apple auf seiner Homepage. Was jedoch die wenigsten wissen: Bei Toten können keine Organe entnommen werden. Ein Mensch muss noch am Leben sein, damit ihm Organe entnommen werden können! Den Angehörigen wird daher in der Regel erzählt, der Betroffene wäre „hirntot“, dabei funktionieren Herz, Kreislauf und alle anderen Organe noch einwandfrei. Die Grenze zwischen „Hirntoten“ und Komatösen, das heißt Menschen, die nach mehreren Wochen oder mitunter auch Jahren wieder aus dem Koma erwachen, ist fließend und medizinisch bis heute umstritten.
So sind zahlreiche Fälle dokumentiert, wie beispielsweise auf der Seite „Hirntoddebatte“, bei denen Ärzte den „Hirntod“ feststellten und die Organspende vornehmen wollten, der Betroffene jedoch wieder zum Leben erwachte.
Hätten diese Personen beim Softwareupdate von Apple der Organspende zugestimmt, wäre ihr Körper innerhalb weniger Stunden inklusive der Augen ausgeschlachtet worden und der angeblich „Hirntote“ heute tatsächlich tot.
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Hans Tolzin bietet unsicheren und kritischen Eltern alle Informationen, die sie für ihre persönliche Impfentscheidung benötigen… hier >>>
Die Masern-Lüge:
Angelika Müller (vorm. Kögel-Schauz) legt in ihrem Vortrag dar, welche wissenschaftliche Ansprüche man an eine Masern-Impfung stellen müsste — und wie die Wirklichkeit aussieht.
Was ImpfSCHUTZ genau bedeutet, ist nicht definiert.
Niemand weiß genau, wie hoch der Antikörpertiter sein muss, um einen Immunschutz zu garantieren. Die angegebenen Grenzwerte sind mehr oder weniger willkürlich.
Die Referentin erklärt, was der Unterschied zwischen „direktem“ und „indirektem“ Immunschutz ist und welche Rolle dieser „kleine“ Unterschied z. B. für die offizielle Masern-Ausrottungspolitik der WHO spielt. Siehe auch das Buch „Die Masern-Lüge“ von Hans U. P. Tolzin
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