Urlaub mit Hund – mit Maulkorb und Leine als Pflicht!

Jeden Hundebesitzer interessiert das Thema: “Urlaub mit Hund”, denn am liebsten nehmen viele ihren Vierbeiner mit. Entweder schon bei der Urlaubsplanung oder spätestens am Urlaubsort bekommen wir manchmal mit, dass in diesem EU-Land die Hunde in Not sind.

So wie jeder Mensch unterschiedliche Vorstellungen von seinem Urlaub hat, so plant auch jeder Hundebesitzer individuell. Der Eine fühlt sich im Ferienhaus oder auf dem Campingplatz freier. Der Andere mag die Annehmlichkeit eines Luxushotels mit Bedienung. Oder man liebt die Berge, das Meer, die Metropolen der Welt.

Gut – Sie beginnen mit der Urlaubsplanung mit Hund und die erste Frage ist: Welche Einreisebestimmungen müssen beachtet werden? Obwohl es innerhalb der EU schon einfacher wird. Natürlich hat jedes EU-Land seine eigenen Einreise-Bestimmungen, die beachtet werden müssen.

Wenn Sie ihren Urlaub mit ihrem Hund in einem EU-Land verbringen möchten, benötigen Sie bei den meisten einen EU-Heimtierpass. In diesem Ausweis steht die Beschreibung des Hundes, wie Name und die Adresse des Hundeeigentümers, der Nachweis aller Impfungen incl. gegen Tollwut, sowie die Chip-Identifizierungsnummer.

Maulkorb und Leine ist für die meisten Länder mitzuführen. Dies gilt nicht für alle Mitgliedsländer der EU, hier die bekanntesten für die es sehr ähnliche Einreise-Bestimmungen gibt, die jedoch in manchen Detail abweichen.

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