Organspende: Dein Körper gehört Dir bald nicht mehr!

Die Organspende wird per Definition nur an hirntoten Freiwilligen durchgeführt.

Auch die Auswahl, wer welches Organ erhält, ist streng reguliert und kontrolliert.

Trotzdem stand die Organspende in der Kritik, Korruption zu begünstigen oder gar erst zu ermöglichen. Verschiedene Skandale haben das Vertrauen in die Mediziner erschüttert.

So sind Spender nicht gewillt, den für die Organspende notwendigen Ausweis zu erwerben.

Wenn dieser doch vorliegt, folgt die Organspende einem vorgeschriebenen Ablauf. Wenn der Hirntod festgestellt wurde, aber das Kreislaufsystem die Organe noch versorgt, besteht die Möglichkeit, dass die Organe verwendet werden können. Dann zählt jede Sekunde.




Eine Organspende nach dem Tod ist dem Transplantationsgesetz zufolge nur dann zulässig, wenn weder der Hirnstamm noch das Groß- oder Kleinhirn mehr funktionstüchtig sind und es sich dabei um einen unumkehrbaren Zustand handelt. Hier ist oft die Rede vom Eintreten des sogenannten „Hirntodes“.

Es wird mit allen Mitteln für die Organspende getrommelt. Was das aber bedeutet, und dass man in jedem Fall noch lebt, wenn die Organe entnommen werden, das ist den meisten nicht klar.

(Bild: Organspendeausweis, Figur: Wikimedia Commons, Peter Dexheimer, Bildlizenz: CC BY-SA 4.0 Ausweis: Wikimedia Commons, Universitätsmedizin, Bildlizenz: CC BY-SA 4.0)

 

Organspender wird bislang in Deutschland nur, wer sich ausdrücklich dazu bereit erklärt.

Die Einführung einer Widerspruchsregelung würde alle Bürger zu potenziellen Spendern machen.

Das bedeutet, wer nicht in seiner Geldbörse einen Zettel hat oder ein Plättchen mit dem Widerspruch an einer Kette um den Hals, der ist Organspender.




Bisher ist es umgekehrt.
Hat man nicht ausdrücklich eingewilligt und die Einwilligung ist bei dem sterbenden Menschen vorzufinden, darf kein Organ entnommen werden.

In einem Organspendeausweis erteilt man bis jetzt ausdrücklich sein Einverständnis. Das kann man für „alles“ oder nur für bestimmte Organe tun. Man kann auch bestimmen, dass Anghörige die Entscheidung treffen. Ein unterschriebener Ausweis ist verbindlich.

Ein Register, in das die Ärzte einsehen können, gibt es nicht.

Es ist jederzeit möglich, seine Entscheidung zu widerrufen und die alte Erklärung zu vernichten. Eine obere Altersgrenze gibt es auch nicht – entscheidend ist allein der Zustand der Organe. Auch Minderjährige können bestimmen, ihre Organe spenden zu wollen.

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Das Herz von Hirntoten schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus, sie wehren Infektionen ab und werden bis zu ihrem Herztod medizinisch betreut, genährt und gepflegt….weiter >>>

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Ab welchem Zeitpunkt dürfen

Organe entnommen werden?

Sofern eine Einwilligung des Sterbenden vorliegt, werden die benötigten Organe entnommen, wenn der Hirntod eines Menschen festgestellt wird, sein Herz aber noch schlägt. Die Ärzte entscheiden, ob die Organe eines Verstorbenen sich als Spenderorgane eignen.

Was den meisten nicht klar ist:

Die Organe werden nicht einem Toten, sondern einem Lebenden entnommen.

Die Organe eines Toten sind wertlos, sie können nicht verpflanzt werden. Es ist aber selbst bei Medizinern hart umstritten, ob der Hirntod auch wirklich der Tod des Menschen ist. Viele Mediziner zweifeln die Zuverlässigkeit der Hirntod-Diagnose an. Auch die Tatsache, dass man den Organspendern vor der Entnahme der Organe Betäubungsmittel spritzt lässt vermuten, dass sich die Ärzte doch nicht so sicher sind, dass derjenige nichts mehr spürt.

Der Bericht einer Mutter, die ihren sechzehnjährigen Sohn durch einen Unfall verlor und zur Einwilligung zur Organentnahme bei ihm überredet und gedrängt wurde ist erschütternd.

Die Eltern bekamen mit, wie ihr Junge, noch warm und durchblutet, scheinbar schlafend, zur Organentnahme vorbereitet wurde. Ein Abschiednehmen, ein würdevolles Sterben ist bei Organentnahme nicht möglich. Dieser und viele andere Erfahrungsberichte finden sich unter anderem beim Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO).

Man habe „erst im Nachhinein begriffen, dass unsere Kinder zwar als hirntot definiert wurden, dass sie aber keine Toten, sondern Sterbende waren“. Und so fordert KAO von der Transplantationsmedizin „anzuerkennen, dass der Hirntod keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition ist, um straffrei Organe entnehmen zu können.




Einwand gegen die Verhinderung menschlichen Sterbens kam von der CSU.

Der Vorschlag sei „fachlich und ethisch bedenklich“, sagte der Münchner Arzt und CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger der Augsburger Allgemeinen.

„Es ist ethisch nicht hinnehmbar, dass Menschen zu Ersatzteillagern werden, wenn sie psychisch nicht in der Lage sind, sich gegen eine Organspende auszusprechen.“

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Für Iphone-Besitzer:

Dein Handy macht Dich zum Organspender und Du weißt es nicht?

Nimm Dein Iphone und geh unter dem Telefon auf Kontakte. Rufe Dein eigenes Profil auf (ganz oben), ganz herunterscrollen. Dort steht als letztes: „Notfallpass anzeigen“ in rot. Von Werksseite ist da eingetragen, dass Du Organspender bist. Das musst Du selbst von Hand in „kein Organspender“ ändern, wenn du nicht spenden willst.

Gesundheitsminister Jens Spahn drückt die Widerspruchslösung durch

Gesundheitsminister Jens Spahn hat Anfang September 2018 zielgerichtet Kurs auf die allgemeine Organspende-Kampagne genommen und will die Widerspruchslösung, die er auch durchgesetzt hat.

Um das Ziel zu erreichen und die Zahl der möglichen Spender und damit der Organtransplantationen zu erhöhen, hat eine Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die aktuelle Einwilligungsregelung umdreht: Statt wie bisher nur durch ausdrückliche Zustimmung zum Organspender zu werden, wäre demnach jeder Bürger von vornherein potenzieller Spender.

Man müsste dann künftig ausdrücklich widersprechen, wenn man dies nicht möchte.

Überdies sieht der Entwurf ein Register vor, in dem jeder Bürger eintragen lassen kann, ob er der Organentnahme widerspricht oder ob er spenden will. Er soll sich jederzeit noch anders entscheiden können und den Eintrag ändern lassen.

Liegt kein Eintragin diesem Register vor, werden die Angehörigen gefragt, ob der Verstorbenen Organe spenden wollte oder nicht. Lehnen die Angehörigen eine Organentnahme ab, müssen sie belegen dass der Sterbende tatsächlich keine Organentnahme will.

Können die Anghörigen das nicht, ist die Organentnahme rechtens. Ein Veto-Recht haben die Angehörigen nämlich nicht. Peter Dabrock, Theologe und Ethikrat-Vorsitzender nennt das eine „Übergriffigkeit“.

Von einer „Spende“ könne dann keine Rede mehr sein, da nicht freiwillig. Kritiker sprechen daher zunehmend von „Organraub“.

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Enthüllungsautor Gerhard Wisnewski schrieb:

„Die Süddeutsche Zeitung deckt am 20. Juli 2012 einen »Organspendeskandal« auf. Ärzte sollen bestimmte Organ-Anwärter auf den Wartelisten nach oben manipuliert haben, während andere weiter warten mussten. Alle Aspekte des Themas werden in der Folge in den Medien wieder und wieder durchgekaut – bis hin zu der Frage, ob durch die Manipulationen an der Warteliste möglicherweise todkranke Menschen sterben mussten, weil sie vergeblich auf ein Organ warteten. In Wirklichkeit wird das Wichtigste verheimlicht.

Nämlich dass der weit größere Skandal nicht auf Seiten der Organempfänger, sondern der Organspender liegt. (…) Die Spenderseite wird aber peinlich genau ausgeklammert. (…) Wenn die Menschen die ganze Wahrheit über die Organspende erführen, wäre dies das Todesurteil für dieses Vorhaben.

Möglich wird die Organspende nur durch die Konstruktion des „Hirntodes“. Sie soll das Paradoxon auflösen, dass man einem lebenden Menschen natürlich keine Organe entnehmen darf, die Organe eines Toten aber in der Regel wertlos sind. Also erfand man den Hirntod, bei dem der Mensch noch am Leben, aber angeblich irreversibel geschädigt ist. Nach dem Motto: »So tot wie nötig, so lebendig wie möglich« (Professor Franco Rest). Quelle: Compact online




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Die geistig-spirituelle Dimension

Auf Werbetafeln wird derzeit vom Gesundheitsministerium finanzierte Werbung für den Organspendeausweis gemacht nach dem Motto:

„… egal wo, Hauptsache man hat ihn dabei“.

Der Herr Minister Spahn, der 2006 eine Beratungsfirma für medizinische und pharmazeutische Firmen mit gründete (seine Anteile verkaufte er 2010), macht sich derzeit stark für die sogenannte „Widerspruchslösung“ bei der Organspende, wie sie in zahlreichen Ländern der EU gilt.

Während bisher entweder der erklärte Wille eines Spenders vorliegen musste oder aber die Zustimmung der Angehörigen – zum Beispiel bei einem Unfallopfer, das mittels Apparatemedizin am Leben gehalten wird – soll künftig gelten:

Grundsätzlich ist jeder „Organspender“, der nicht ausdrücklich widersprochen hat – jeder ist erst einmal „Pflichtspender“ sozusagen, wie auch die Werkseinstellung bei der App „Health“ in den iPhones bei Organspender ein „Ja „ voreingestellt hat.

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Hirntod und Organspende – Die verschwiegene Seite >>>

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Wer bisher dachte, dass es doch ein gutes Werk sei, mit Organen von Unfallopfern anderen Menschen zu helfen, am Leben zu bleiben, der möge den Ausführungen von Werner Hanne folgen.

Er beleuchtet den Transplantationsprozess von verschiedenen Seiten, damit ein jeder sich sein eigenes Urteil bilden kann. Das Unfallopfer wird künstlich am Sterben gehindert, der sogenannte und im Prinzip willkürlich definierte „Hirntod“, bei dem alle anderen Organe noch funktionieren, nur eben das Hirn nicht, bildet die Grundlage für die Überlegung, seine Organe zu entnehmen.

Wird dies getan, wird der Mensch praktisch bei lebendigem Leibe (häufig wird der „Hirntote“ noch narkotisiert) aufgebrochen und ausgeweidet. Nur lebendes Gewebe kann transplantiert werden.

Bei der Entnahme der Organe haben Schwestern auch schon Schweißperlen oder Unruhe bei den „Hirntoten“ wahrnehmen können.

Durch das Engagement von Schwestern sind „Hirntote“ auch vor der Entnahme gerettet worden und leben heute ein normales Leben.




Und der Empfänger?

In dem Moment, da einem Menschen ein fremdes Organ transplantiert wird, muss er lebenslänglich sogenannte Immunsuppressiva einnehmen, also Medikamente, die das körpereigene Immunsystem unterdrücken, denn der Körper erkennt es als Fremdkörper und will es abstoßen.

Pro Patient kommt da jährlich eine fünfstellige Summe zusammen. Qui bono?

Aber wie fühlen sich Empfänger fremder Organe?

Es gibt viele Berichte von Patienten, die starke Wesensveränderungen erfahren, Gelüste, Vorlieben und Leidenschaften verspüren, die sie bisher nicht kannten – die aber die Unfallopfer hatten.

Wie denn das?

Ist doch nur die Leber oder ein Hohlmuskel (Herz), der da verpflanzt wurde.

Sollte das einem noch lebenden Menschen entnommene Organ weiter mit der Seele – oder dem Feld, das sich vom Körper beim Tod löst – verbunden sein?

Da bei einer „Organentnahme“ meist alle Organe entnommen werde, für die eine Nachfrage besteht, landen diese in den Körpern verschiedener Menschen.

Der „Spender“ wird also aufgesplittet auf mehrere Empfänger.

Im Prinzip lebt also der Spender aufgeteilt weiter – und seine Seele?

Ach ja, so etwas kennt die Medizin ja seit 100 Jahren nicht mehr. Da gibt es zwar eine Psyche oder ein Bewusstsein, aber das ist ja nach der materialistischen Auffassung nur eine Folge der Hirnaktivität, also nicht mehr vorhanden, wenn das EEG eine Null-Linie zeigt, Problem gelöst, Körper ist dann nur noch Materie, lukrative Handelsware.

Quelle: connectiv.events – Video: Neue Horizonte

 

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