Organspende: Infos zu Voraussetzungen, Ablauf und Kritik

Im Jahr 1954 führte der amerikanische Chirurg Joseph E. Murray die erste erfolgreiche Nierentransplantation an einem Menschen durch. Seitdem hat die Organspende einige Meilensteine hinter sich gelassen:

Die Gründung der Stiftung Eurotransplant im Jahr 1967, gefolgt von der Entstehung der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) 1983 und schließlich 1997 die Einführung des Transplantationsgesetzes (TPG), welches 2012 novelliert wurde und bis heute die geltenden Vorschriften zur Organspende beinhaltet.

Welche Bedingungen sind an eine Organspende geknüpft?

Von einer Organspende ist per Definition die Rede, wenn eine Person ein oder mehrere funktionstüchtige Organe zur Verfügung stellt, damit diese im Anschluss daran einer anderen Person transplantiert werden können, die diese benötigt. Dabei wird zwischen einer Lebendspende und einer Spende nach dem Tod unterschieden.

Die wohl wichtigste Voraussetzung ist die Zustimmung des Spenders. Kann diese bei einer Lebendspende noch relativ leicht eingeholt werden, gestaltet sich das Ganze schwieriger, wenn die entsprechende Person verstorben ist. In diesem Fall ist ein sogenannter Organspendeausweis von Vorteil. In diesem können Betroffene festhalten, ob sie einer Spende zustimmen oder sie ablehnen.

Es ist zudem möglich, die Erlaubnis einer Organspende in diesem Ausweis nur für bestimmte Organe zu erteilen oder eine Person zu bestimmen, die die Entscheidung trifft. Besitzt die verstorbene Person keinen entsprechenden Ausweis, obliegt es den Angehörigen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden.

Wer darf Organe spenden und wer nicht?

Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst zwischen einer Organspende von lebenden Menschen und einer Spende nach dem Tod differenziert werden. Geht es um eine Lebendspende, spielt neben der Zustimmung des Betroffenen außerdem die Altersgrenze eine Rolle: Die entsprechende Person muss in jedem Fall volljährig sein. Weiterhin muss sie über alle möglichen Risiken Bescheid wissen und sich aus ärztlicher Sicht als Spender eignen.

Im Regelfall dürfen ausschließlich die folgenden Personengruppen eine Lebendspende leisten:

– Verlobte

– Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner

– Verwandte ersten oder zweiten Grades

– Personen, die dem Empfänger des Organs nahe stehen oder eine anderweitig persönliche Beziehung zu ihm haben

Eine Organspende nach dem Tod ist dem Transplantationsgesetz zufolge nur dann zulässig, wenn weder der Hirnstamm noch das Groß- oder Kleinhirn mehr funktionstüchtig sind und es sich dabei um einen unumkehrbaren Zustand handelt. Hier ist oft die Rede vom Eintreten des sogenannten „Hirntodes“. Auch hier bedarf es der Zustimmung des Spenders bzw. seiner Angehörigen. Bei beiden Varianten steht außer Frage, dass es sich um gesunde Organe handeln muss. Litt eine Person beispielsweise an einer akuten Krebserkrankung oder dem HI-Virus, ist eine Organspende ausgeschlossen.

Wie läuft eine Organspende ungefähr ab?

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) wacht bereits seit dem Jahr 2000 in Deutschland über die Organspende. Folgender Ablauf ist dabei vorgeschrieben:

– Sowohl wenn der Verdacht besteht, dass ein Patient hirntot ist, als auch wenn sich dieser Verdacht bestätigt, muss die DSO informiert werden.

– Vor einer möglichen Organspende muss diese Info ebenfalls an die Angehörigen des Patienten gehen.

– Auch wenn ein Organspendeausweis vorliegt, muss ein Koordinator der DSO oder ein berechtigter Arzt mit den Angehörigen sprechen.

– Nach der Klärung aller offenen Fragen wird die eigentliche Spende vorbereitet. Dazu klärt die DSO die Organisation „Eurotransplant“ über alle benötigten medizinischen Daten des Verstorbenen auf.

– Im Anschluss sucht diese nach einem passenden Empfänger der Organe. Die Entnahme darf nur von zertifizierten Transplantationszentren angeordnet werden.

– Danach findet die eigentliche Transplantation statt. Nach der geleisteten Organspende wird der Spender wie ein normaler Verstorbener im Krankenhaus versorgt.

Organspende: Pro- und Contra-Argumente

Auch heutzutage noch ist die Organspende einiger Kritik ausgesetzt. Besonders beängstigend empfinden es einige, dass der Hirntod ausreicht, um mit dem Eingriff beginnen zu dürfen. Bis zu 97 Prozent des gesamten Organismus können trotzdem noch lebendig sein – kein Wunder also, dass sich viele davor fürchten, fälschlicherweise für hirntot befunden zu werden.

Auf der anderen Seite ist nicht zu bestreiten, dass Organspende Leben rettet oder zumindest verlängert. Deutschland ist übrigens das einzige Land, in dem Betroffene die Wahl haben, sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod auszusprechen. In den meisten EU-Ländern muss dieser vor dem Tod widersprochen werden, ansonsten kann sie vollkommen legal durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Organspende, dem Medizinrecht und weiteren Rechtsgebieten finden Interessierte auf dem Ratgeberportal anwalt.org !

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