Änderungen ab November für Gesundheit, Ausweis, PKW, Füherschein – und mehr

Seit 1. November sind in Deutschland einige Änderungen eingetreten. Verbraucher müssen sich auf die neuen Gesetze und Regelungen einstellen. Besonders beim Personalausweis, in der Pflege, beim Moped-Führerschein und auf dem Streaming-Markt gibt es die wichtigsten Veränderungen. Aber auch bei der Online-Apotheke gibt es neue Vorschriften.

eID des Personalausweises gilt nun auch im Ausland

Wer über einen deutschen Personalausweis verfügt und im EU-Ausland lebt, der kann ab sofort auch die eID-Karte freischalten und im gesamten EU-Raum nutzen. Damit können Verbraucher sich schneller und sicherer online ausweisen.
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Die eID-Karte ist im Personalausweis integriert, allerdings müssen Verbraucher diese Funktion zunächst freischalten lassen. Auf der Chip-Karte sind alle relevanten Infos gespeichert, die auch auf dem Personalausweis stehen. Darunter Name, Ausweisnummer, Ablaufdatum, Adresse, Ausstellungsdatum, Geburtsort und Geburtsdatum.
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User können sich mit diesen Daten einfacher bei Behörden online ausweisen. Die neue Regelung sieht nun vor, dass sich etwa Deutsche, die in Schweden leben, auch bei einer französischen Behörde online ausweisen können.
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Um die Funktion nutzen zu können, brauchen Verbraucher neben der aktivierten eID-Karte eine 6-stellige PIN, die ihnen gemeinsam mit dem Personalausweis ausgehändigt wurde. Wichtig ist außerdem ein Smartphone und die AusweisApp2 des Bundes. User finden das Programm im Google Play Store und im Apple Store für iOS-Betriebsgeräte.

Moped-Führerschein bereits ab 15 Jahren

Können bald 15-Jährige den Moped-Führerschein für die AM-Klasse machen? Der Bundestag hat die Grundlage dafür zwar geschaffen, die Bundesländer müssen allerdings selbst entscheiden, ob sie das Gesetz auch umsetzen wollen.
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Die AM-Klasse gilt in der Regel für Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde. Bisher konnten Jugendliche ab 16 Jahren an den Fahrprüfungen für die MA-Klasse teilnehmen.
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15-Jährige erhielten zwar eine Prüfbescheinigung – allerdings nur für die Klasse L1e-B und durften somit nur bis maximal 25 Kilometer pro Stunde mit dem motorisierten Zweirad fahren. Das neue Gesetz soll die Mobilität der Teenager in vielen ländlichen Regionen verbessern.
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Viele Bundesländer – darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, hatten das Modell “Moped ab 15” bereits seit 2013 gestartet.
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Neue Temperaturvorschriften für Medizin-Lieferungen

Im neuen Monat treten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft. Botendienste der Apotheken gelten dann als Regelleistung. Apotheken müssen diesen Dienst dann zwar nicht anbieten, sie brauchen dafür aber keine Versanderlaubnis wie bisher.
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Zudem wurden die Regeln gelockert. Der Bote muss zwar in der Lage sein, den Kunden auch an der Haustür zu beraten, allerdings ist dies nicht mehr zwingend erforderlich, wenn vor der Auslieferung bereits eine Beratung stattgefunden hat.
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Dafür ändern sich die Temperaturvorschriften bei der Anlieferung von Medikamenten. Sie wurden verschärft. Online-Apotheken müssen nun gewährleisten, dass die Temperaturen bis zur Auslieferung an den Kunden eingehalten werden.
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Immerhin legt das neue Gesetz nicht fest, wie die Anforderungen erfüllt werden sollen. Allerdings könnte es sein, dass einige Medikamente nun in Kühlboxen oder mit Kühlakkus angeliefert werden.
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KFZ-Versicherung im November wechseln?

Für Autofahrer steht erneut die Wechselsaison in der KFZ-Versicherung vor der Tür. Bis zum 30. November können Kunden noch ihre alten Verträge kündigen und zum neuen Jahr zur Konkurrenz wechseln.
Warum das sinnvoll sein kann? Wer sich jetzt nach einer neuen Police umguckt, hat gute Chancen, kräftig Geld zu sparen. Nach Modellrechnungen des unabhängigen Ratgeberportals “Finanztipp” geht es für Autofahrer dabei um mehrere Hundert Euro.

Qualitäts-Prüfung in der Pflege durch den TÜV

Eine wichtige Änderung lauert in der Pflege. Damit sollen Bedürftige und ihre Angehörige leichter Heimplätze vergleichen können. Denn in Deutschland nimmt die Zahl jener Menschen, die auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zurückgreifen, rapide zu.
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Viele Menschen haben Schwierigkeiten einen geeigneten Heimplatz zu finden, weil sie auf die Betreuung nicht vertrauen. Das soll ein neuer TÜV-Siegel ändern. Bisher wurden die Pflegeheime mit Noten bewertet. Allerdings war das System für Betroffene und Angehörige nicht besonders transparent.
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Mit dem Pflege-TÜV sollen Verbraucher fortan die Qualität der Heime im Internet nachlesen und vergleichen können. Bis Ende 2020 müssen alle Pflegeheime in Deutschland durch den Pflege-TÜV.

Drei Streaming-Dienste starten

Gleich drei neue Streaming-Dienste starten im November.
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Ab 1. November startet weltweit Apple TV+. Der Film- und Serien-Streaming-Dienst von Apple umfasst zum Start viele exklusive Produktionen. Darunter “The Morning Show”, “Dickinson”, “See”, “For All Mankind” und “The Elephant Queen”. Apple sicherte sich beliebte Schauspieler, die in den Serienproduktionen mitspielen. In “The Morning Show” spielen Jennifer Aniston und Steve Carell in den Hauptrollen.
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Apple TV+ wird in der Apple TV App für 4,99 Euro pro Monat mit einem siebentägigen kostenlosen Probeabo ab 1. November auf iPhone, iPad, Apple TV 4K, Apple TV HD, Apple TV (3. Generation), iPod touch und Mac verfügbar sein.
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Wer sich ein neues iPhone, iPad, iPod Touch oder einen Mac kauft, bekommt das Angebot übrigens ein Jahr lang gratis.
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In den USA geht der Unterhaltungsriese Disney mit seinem Disney+ an den Start. Zur Premiere am 19. November lässt Disney seine alten Klassiker wiederaufleben. Darunter “Schneewittchen und die sieben Zwerge”, “101 Dalmatiner”, “Der Schweizerische Robinson”, “Bambi”, “Alice im Wunderland”, “Dumbo” oder “Fantasia” aus dem Jahr 1940. Auch “Die Eiskönigin”, “Maleficent”, “Zoomania” oder “Vaiana” sollen gezeigt werden.
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In den USA hat Disney schrittweise sein gesamtes Portfolio vom Streamingdienst Netflix entfernt und dort eine tiefe Lücke hinterlassen. Kostenpunkt für Disney+? Zum Start soll der Dienst fünf US-Dollar pro Monat kosten.
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Dann soll das monatliche Abo bei 7 und das Jahresabo bei 70 US-Dollar liegen.
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In Deutschland soll der Dienst – nach CHIP-Informationen – im April 2020 starten. In Europa sollen erstmals die Niederlande in den Geschmack von Disney+ kommen. Bei den Nachbarn soll es ein 30-Tage-Gratis Test-Abo geben. Auch in den Niederlanden hatte Disney schrittweise Produktionen von Kabel-, Sat- und Streaminganbietern entfernt.
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Auch Google launcht ein Streaming-Angebot. Das Angebot richtet sich allerdings an Gamer. Google Stadia geht am 19. November an den Start und kommt mit einer Vielzahl an Spielen. Darunter etwa “Assassin’s Creed Odyssey”, “Boderlands 3”, “Destiny 2: The Collection” oder “Final Fantasy XV”.
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Um Google Stadia nutzen zu können, brauchen User den Stadia-Kontroller, den Google Chromecast Ultra und ein Monatsabo in Höhe von 9,99 Euro pro Monat. Zum Start verhökert Google das Starterpaket bestehend aus Hardware und dreimonatigem Abo für 129 Euro.
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Im kommenden Jahr soll es eine Gratis-Version und eine Premium-Variante für 12,99 Euro geben.

Windows 10 Super-Update kommt im November

Das zweite große Windows-10-Update in diesem Jahr steht in den Startlöchern.
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Laut Microsoft erscheint es am 12. November. Damit kommt es etwas später als ursprünglich geplant.
Durch das Update soll Windows 10 nicht nur einfacher zu bedienen sein – Microsoft hat auch einige technische Verbesserungen sowie Änderungen an der Benutzeroberfläche vorgenommen.
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Quelle: www.chip.de  –   liebeisstleben bedankt sich!

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